BVfK-Wochenendticker 26. August 2017  

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

 - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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WARNMELDUNG VOR SCHNEEBALLSYSTEM!

+++ Hochbegehrte Ware +++ Superpreise +++ hohe Anzahlungen +++ außergewöhnlich lange Lieferzeiten +++ bisher völlig unbekannte Anbieter +++

 

Seriöse Händler werden durch Phantom- und Lockvogelangebote regelmäßig geschädigt!

 

DIESEL-aktuell +++ DIESEL-aktuell +++ DIESEL-aktuell

 

Oldtimerrecht: Rauchende Köpfe um qualmende Autos

 

Jetzt anmelden: BVfK-Händlertreffen zur IAA 2017 am 14. September in Bad Homburg.

 

BVfK-Digital:

Neu: BVfK-Händlersuche jetzt mit Standortlokalisierung

Info: BVfK-Händlerportrait

 

Hyundai-Spezial: BVfK zur Garantiediskriminierung

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

- auto1.com nimmt Stellung zu Mitgliederbeschwerden

- BGH: Fahrzeugvorführung nur gegen Vorschuss

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn jemand plötzlich wie aus dem Nichts mit Superangeboten auf dem Kfz-Markt auftaucht, dann sollte das schon stutzig machen. Doch wie verlockend ist endlich mal wieder eine gesunde Marge! Wie logisch klingen die spannenden und durchaus realistischen Hintergrundinformationen! Die Herren sind smart und haben ein perfektes Benehmen, selbst der Internetauftritt wirkt professionell und ist anders als bei früheren Fällen, nicht mit Schreibfehlern gespickt. Der Geschäftsführer ist zwar ein Inder aber auch das klingt plausibel, denn wer es aus Indien nach Europa schafft, ist meist gebildet und gehört zu einer wohlhabenden Kaste. Auch die Forderung nach einer Anzahlung ist so ungewöhnlich nicht und außerdem scheint es ja auch zu funktionieren, denn es werden wohl auch Fahrzeuge ausgeliefert. 

Und plötzlich fällt es einem wie Schuppen von den Augen: Stecke ich da möglicherweise mitten in einem perfekt inszenierten Schneeballsystem? Denn da sind sie ja, alle die Merkmale, die man verdrängt oder übersehen hatte, weil sie geschickt verpackt und platziert waren:

 +++ Hochbegehrte Ware +++ Superpreise +++ hohe Anzahlungen +++ außergewöhnlich lange Lieferzeiten +++ bisher völlig unbekannte Anbieter +++

Bei genauer Betrachtung wird klar: Das dürfte ein perfekt inszeniertes Betrugssystem sein. Die Internetrecherche offenbart: 

Die Firma SMART CAR SOLUTION GmbH wurde am 5. Juli 2016 in Limburg an der Lahn gegründet. Geschäftsführer ist ein Sominder Singh, gegen eine Person gleichen Namens konnte lt. www.trend.at im Januar 2017 in Österreich „mangels kostendeckenden Vermögens“ nicht einmal ein Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Zwei Tage nach Gründung wird die Firma nach Frankfurt verlegt, weitere zwei Wochen später wird ein Sam Taghadossi als weiterer Geschäftsführer eingetragen. Die Internet Recherche ergibt: Ein Sam Taghadossi gehört der Pokerszene an („Aus für Sam“).

Am 30. September 2016 tritt Sominder Singh als Geschäftsführer der SMART CAR SOLUTION GmbH  ab. Am 16.11.2016 ist es auch als GF „Aus“ für Sam Taghadossi. Dafür kehrt Sominder Singh zurück ans Firmenruder.

Am 3. Mai 2017 gibt es dann wieder einen neuen Geschäftsführer: Ranjeet Mallhi. Jemand mit gleichem Namen findet man auch im ungarischen Kfz-Business. Sominder Singh tritt mal wieder ab.

Zwischenzeitlich sammelt SMART CAR SOLUTION GmbH offensichtlich fleißig Bestellungen und insbesondere Anzahlungen ein. 

Am 18. August 2017 verschickt man dann eine "Information an alle Kunden":

“Life is what happens while you’re making other plans.“ Das vorangestellte Zitat, angeblich von Allen Saunders klingt zynisch. Dann wird erklärt:

„… Aufgrund der Veränderungen, die sich bei Smart Car Solution in jüngster Zeit ergeben haben, mussten leider viele unsere Kunden länger als geplant auf die Erfüllung ihrer Verträge und die Bereitstellung der Fahrzeuge warten... Für diese Verzögerung, die wir selbst außerordentlich bedauern, bitten wir Sie an dieser Stelle noch einmal in aller Form um Entschuldigung. Uns ist klar, dass wir Ihre Geduld damit auf eine harte Probe stellen und Sie zu Recht Antworten auf Ihre Fragen verlangen…“

Da man die vermutlich bereits seit einiger Zeit zunehmenden Anrufe verärgerte Kunden nicht mehr annehmen will und gleichzeitig Zeit gewinnen möchte, gibt es delikaterweise auch noch eine FAQ-Liste, die offenbart, dass die Anzahlungen, wenn überhaupt, im Dezember zurück gezahlt werden könnten.

Der Ton: Immer noch hochprofessionell und seriös klingend. Der Inhalt: Im Grunde genommen das Eingeständnis der Insolvenz.

Am 23. August 2017 wird daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt Strafanzeige wegen des Verdachts auf ein betrügerisches Schneeballsystem erstattet. 

Soweit zur Affäre und zum Stand der Dinge i.S. SMART CAR SOLUTION GmbH.

Der BVfK muss also wieder einmal vor der Herausgabe ungesicherter Anzahlungen, insbesondere in Verbindung mit ungewöhnlich günstigen Angeboten von bisher am Markt eher unbekannten Personen und Firmen warnen.

Der Schaden ist nicht nur bei denjenigen groß, die ihre Anzahlungen verlieren, denn der Gesamtmarkt wird durch solche Phantom- , wie im übrigen auch durch Lockvogelangebote regelmäßig massiv geschädigt:

Besonders das Image des freien Kfz Handels leidet mal wieder, das Vertrauen der Kundschaft leidet und noch viel schlimmer: das Preisniveau wird besonders durch Lockvogelangebote überproportional gedrückt, was seriös anbietenden Händlern regelmäßig die Gewinne beschneidet. Ein zwar unmerklicher Prozess, der allerdings nichts anderes bedeutet, als wenn Ihnen jemand regelmäßig in die Kasse greift!

Damit Ihr BVfK gegen all diese Missstände noch besser vorgehen kann, hat die BVfK-Mitgliederversammlung im Mai 2017 im Übrigen die Satzung dahingehend verschärft, dass unseriöse Machenschaften noch besser bekämpft werden können.

Und seien Sie gewiss, verehrte BVfK-Mitglieder, dass der Vorstand dies auch gegebenenfalls gegen große Widerstände konsequent durchsetzen wird, denn wie sonst sollten wir unseren Auftrag erfüllen:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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WARNMELDUNG VOR SCHNEEBALLSYSTEM!

Am 23.08.2017 wurde bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen  die verantwortlich handelnden Personen der Firma

1.)    Smart-Car-Solution GmbH, Betinna- Str. 30, 60325 Frankfurt am Main,

2.)    Welldo GmbH (GF, René Donner) Vorderwart 5, 65719 Hofheim am Taunus,

Anzeige wegen des Verdachts der Untreue und/oder des Betruges erstattet.

Der BVfK rät daher insbesondere bei den genannten Firmen, wie auch generell von der Herausgabe ungesicherter Anzahlungen und Vorkasseleistungen ab.

Betroffene können sich zwecks Informationsaustauschs und Koordination der Maßnahmen vertrauensvoll an die BVfK-Rechtsabteilung wenden:

rechtsabteilung@bvfk.de 

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DIESEL-aktuell +++ DIESEL-aktuell +++ DIESEL-aktuell

 

-  Deutscher Städtetag wirft DUH „Aktionismus“ vor: LINK >>> KFZ-Betrieb: Deutscher Städtetag wirft DUH „Aktionismus“ vor

-  Merkel von Autoindustrie enttäuscht: "Ich bin sauer" LINK >>>  Automobilwoche: "Angela Merkel ist sauer"

-  BVfK-Mitglied Rene Schulz (www.auto-schulz-pirna.de): Bitte lesen Sie mal das Interview von Prof. Klinger, Leiter des Fraunhofer Institut in Dresden. Es ist für uns besorgniserregend, wie momentan das Dieselthema in den Medien diskutiert wird. Unsere Kunden sind völlig verunsichert. Es gehen nahezu keine Autos mehr vom Hof. Vielleicht können Sie dieses Interview mal aufgreifen und den Kollegen zum diskutieren geben.LINK >>> Dresdner Neueste Nachrichten: Technisch ist das ziemlicher Schwachsinn

-   Diesel-Bashing: Autohändler sind die wahren Verlierer LINK >>> FOCUS Online: Autohändler sind die wahren (Diesel)Verlierer

- KBA im Visier: LINK >>> Focus: "Diesel-Update ist politisch motiviert" Richter rechnen mit Kraftfahrt-Bundesamt ab

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Bild links: BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier, DEUVET-Vize und Oldtimer-Spezialanwalt Dr. Götz Knoop, BVfK-Jurist Matthias Giebler, BVfK-Vorstand Ansgar Klein, BVfK-Jurist Stefan Obert. (v.l.n.r.)

Oldtimerrecht: Rauchende Köpfe um qualmende Autos

Im Grunde genommen hatte sich das BVfK-Oldtimer- und Juristenteam auf die Suche nach der Quadratur des Kreises begeben, als man sich vor einigen Monaten gemeinsam mit dem Partnerverband DEUVET auf den Weg gemacht hatte, spezielle Oldtimerkaufverträge zu entwickeln.

"Wenn man es so macht, dass es vor Gericht hält, versteht es keiner mehr, oder es entspricht nicht dem Bedürfnis nach Transparenz"

Diese und viele andere Fragen mussten am vergangenen Donnerstag in kompetenter Runde mit dem Ziel, einen allseits akzeptierten Entwurf zu präsentieren, der auch der Lebenswirklichkeit in der Oldtimerszene gerecht wird.

Großes Thema „Gutachten“: Vom Versicherungsgutachten für 150 €, bis zum Vollgutachten für 1000 € und mehr - alles wird, wenn man nicht aufpasst, zum Bestandteil des Kaufvertrages, egal wie alt und egal, zu welchem Zweck es angefertigt wurde.

Das Ganze wird dann zu einem gefährlichen Cocktail, wenn sich ein eigentlich Oldtimer-unerfahrener Kunde („Neues Klientel mit Halbwissen aus dem Internet“) mit einem streitfreudigen Anwalt und enttäuschten emotionalen Erwartungen paaren.

Dazu kommt: Viele Anwälte und Sachverständige sind für dieses anspruchsvolle Fachgebiet unzureichend qualifiziert und anders, als beim normalen Gebrauchtwagen fehlt es an allgemein gültigen Definitionen zur „üblichen Beschaffenheit“ im Sinne des Paragraphen 434 BGB.

Doch was soll's: Ganz nach dem Motto: „Unmögliches wird sofort erledigt und Wunder dauern etwas länger“ fand nach langer Vorarbeit schließlich die große Sitzung der BVfK- und DEUVET Oldtimerexperten statt, um nun in Kürze die fertigen Vertragsformulare für den möglichst rechtssicheren Oldtimerhandel präsentieren zu können.

Die Vorstellung wird voraussichtlich am 24. November anlässlich der Retro Classics Cologne in Köln stattfinden. Danke bereits jetzt an alle Beteiligten, insbesondere der DEUVET und ihrem Vizepräsident wie auch Oldtimer-Spezialjurist und Autor des Fachbuches „Oldtimerrecht, juristische Belange rund um historische FahrzeugeDr. Götz Knoop, der im Übrigen auch BVfK-Vertragsanwalt ist.

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Gute Kontakte knüpfen und über interessante Themen diskutieren auf dem BVfK-Händlertreffen zur IAA 2017

Bild links: Pulsierende IAA: Weltweit größte Automesse.

Vom 14. - 24. September 2017 findet die 67. IAA statt.

BVfK-Mitglieder treffen sich wie gewohnt am Rande der Messe: Der Vorstand lädt am 14. September um 19:00 Uhr zum BVfK-IAA-Händlertreffen ins Kongresszentrum in Bad Homburg ein. Durch die gute S-Bahn-Anbindung ist man übrigens von dort aus in 15 Minuten auf dem Messegelände.

Was uns erwartet? Nennen wir es einen „Strukturierten und kultivierten Stammtisch“.

Über viele spannende und aktuelle Themen wird in einer großen offenen Runde diskutiert:

+++ Zukunft der Kfz-Beschaffung und Vermarktung +++ BVfK-DIGITAL +++ Quo Vadis Kfz-Internet -  Kundenbewertungen - Neuer Player CarGurus +++ Kfz-Neuwagenvertrieb im Wandel  - Vermittlung oder Eigengeschäft? +++  u.v.m.

Die Teilnehmer bestimmen die Themen. Seien Sie dabei und reden Sie mit.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 Jetzt bequem online für den 14.September anmelden!

Für alle Informationen inklusive Anmeldung zum BVfK-Händlerabend 2017 folgen Sie dem Link:

>>>Info & Anmeldung zum BVfK-Händlerabend 2017

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Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017 KÖLN MESSE Jetzt bequem online anmelden zum BVfK-Gemeinschaftsstand!

Ab sofort finden Sie im BVfK-Mitgliederbereich alle Informationen zum BVfK-Gemeinschaftsstand auf der Retro Classics Cologne 2017. Die Anmeldung sowie vergünstigte Karten können Sie jetzt ebenfalls ganz bequem Online bestellen.

Die Seite mit Infos und Anmeldung finden Sie im Mitgliederbereich unter Aktuelles oder folgen Sie diesem Link:

>>> Infos und Anmeldung zur RCC 2017  (Bitte erst einloggen!)

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

BVfK-Digital: BVfK-Händlersuche jetzt mit Standortlokalisierung

Liebe Mitglieder, 

unsere BVfK-Händlersuche läuft seit Anfang dieser Woche mit einer Standortlokalisierung, was dem Suchenden nach Zustimmung der Lokalisierung alle Händler im Umkreis von 25 km des aktuellen Standorts anzeigt. Es kommt ja auch eher seltener vor, dass ein Kölner nach einem Händler in Schwerin sucht.

Diese Variante ist wohl die fairste für alle, da nun auch die Händler angezeigt werden, die in der bisherigen automatischen Vorauswahl nicht berücksichtigt wurden, was einige von unseren Mitgliedern an uns herangetragen hatten. Sollten Sie dennoch Anregungen und/oder Wünsche zur Händlersuche haben, lassen Sie es uns wissen. Wir sind gern für Sie da. 


Händlerportrait

Kennen Sie das BVfK-Händlerportrait auf unserer Internetseite?

Dort stellen wir den Besuchern unserer Seite einen oder mehrere unserer Mitgliedsbetriebe in Wort und Bild vor. Für Sie ist das eine gute Möglichkeit sich den Autokäufern zu präsentieren und eine günstige Variante Werbung für Ihr Unternehmen auf der BVfK-Webseite zu platzieren. 

Gerne präsentieren wir auch Ihr Unternehmen professionell auf www.bvfk.de. 

Bei Interesse wenden Sie sich gern an mich. Ich begleite Sie dann "von der Zündung bis zum letzen Gang".

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Hyundai-Spezial: BVfK zur Garantiediskriminierung

Die Situation rund um die Garantiebeschränkung des Fahrzeugherstellers Hyundai erfordert ständig neue Bewertungen der Sachlage unter Berücksichtigung sich möglicherweise ändernder Tatsachen und rechtlicher Würdigungen.

Sie erfordert aber auch die Entwicklung alternativer Lösungswege für den Fall, dass Hyundai sich weiterhin uneinsichtig zeigt und bei Inanspruchnahme der kulanzweisen Garantie über das CPP-System gegen die freien Händler vorzugehen gedenkt.

Um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen und bis zur endgültigen Klärung der Zulässigkeit der vorgenommenen Garantiebeschränkung für kurzfristige Abhilfe zu sorgen, arbeitet der BVfK an entsprechenden Lösungskonzepten.

Dringend weist die BVfK-Rechtsabteilung darauf hin, dass im Falle einer Garantie-/Gewährleistungssituation Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht vorschnell abgelehnt werden sollten, da hierdurch Schadensersatzansprüche ausgelöst werden können.

Um die Diskussion an der Kundenfront in geordnetere Bahnen zu lenken, hat der BVfK eine weitere Meldung entworfen, die kommenden Montag veröffentlicht werden soll:

LINK >>> BVfK-Meldung 28.08.2017 Hyundai Garantie auch für EU-Neuwagen

Für weitere Informationen folgen Sie bitte diesen LINKS:

LINK >>> BVfK-Feststellungen zur Hyundai-Garantieproblematik 08-2017

LINK >>> Entwurf: BVfK-Neuwagenergänzungsgarantie-nach-Hyundai-Standard

Für Anfragen und Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an: vorstand@bvfk.de

 


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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Bild rechts:Fast ausnahmslos "Blechjuristen" beim 10. Deutschen Autorechtstag 2017 - ein Gemeinschaftsprojekt von ADAC, BVfK und ZDK.

 

auto1.com nimmt Stellung zu Mitgliederbeschwerden

Nachtrag zum Wochenendticker vom 29.07.2017

Ankaufplattform nimmt Stellung zu Mitgliederbeschwerden

Nachtrag zum Wochenendticker vom 29.07.2017

Im BVfK-Wochenendticker o.g. Datums wurde über eine Mitgliederbeschwerde gegen eine Ankaufplattform berichtet. Der betroffene Kfz-Händler sah sich nach eigener Aussage erheblichen Strapazen ausgesetzt, als er versuchte, an den von ihm erworbenen Fahrzeugen festgestellte Schäden zu reklamieren. Wir verweisen an dieser Stelle auf den Inhalt des Wochenendtickers vom 29.07.2017.

Da den BVfK auch weitere Beschwerden erreichten, wurden die Verantwortlichen der kritisierten Plattform Auto1.com um Stellungnahme gebeten. Diese ist inzwischen eingetroffen und wird nun an dieser Stelle auszugsweise wiedergegeben:

„Unsere Unternehmensgruppe hat letztes Jahr über 300.000 Fahrzeuge gehandelt bei einer verhältnismäßig geringen Reklamationsquote. Dabei bewerten unsere Mitarbeiter täglich fast 3000 Fahrzeuge europaweit. Unsere Mitarbeiter sind Menschen und es lässt sich leider nicht ausschließen, dass dabei Fehler passieren. Bei einer solchen Vielzahl von Fahrzeugen werden sich unter ihnen gelegentlich versteckt mangelhafte Fahrzeuge befinden. Trotzdem sind wir stets bemüht und arbeiten daran die Qualität unserer Fahrzeugbewertungen zu verbessern. Hierzu schulen wir unsere Mitarbeiter und entwickeln uns technisch weiter.

Wir bieten unseren Händlern eine einfache und schnelle Art der Reklamationsbearbeitung an. Über ein eigens dafür entwickeltes Online-Tool können unsere Händler schnell und per Klick reklamieren, ohne dass sie dafür einen erheblichen Zeitaufwand hätten. Nach Eingang der Reklamation hat der Händler sieben Tage Zeit, entsprechende Nachweise (wie z.B. einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt seiner Wahl) bei uns einzureichen, damit wir den Sachverhalt prüfen können. Wir vertrauen dabei unseren Händlern und verlassen uns grundsätzlich auf die eingereichten Unterlagen. Bei der Überprüfung setzen sich Experten in unserem Haus mit dem Sachverhalt auseinander und versuchen immer eine kulante und unkomplizierte Lösung zu finden. Aufgrund des offenbaren Interessenkonflikts gelingt es uns leider nicht immer, eine Lösung zu finden, die beide Parteien zufrieden stellt.

Den Vorwurf einer Hinhaltetaktik weisen wir jedoch entschieden zurück. Unser System ist im Gegenteil genau dafür ausgelegt, dass unsere Händler eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung ihrer Reklamation von uns erhalten. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Eingang der Reklamation bis zur vollständigen Abwicklung liegt daher bei nur 6,29 Tagen“.

BVfK-Anmerkung:

Der BVfK steht weiterhin mit der Ankaufplattform im Dialog. Zwecks schnellstmöglicher Abwicklung wird zur Verwendung des erwähnten Online-Tools geraten. Sollten hierbei Probleme auftauchen oder die angegebene Abwicklungsdauer erheblich überschritten werden, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der BVfK-Rechtsabteilung.

 


BGH: Fahrzeugvorführung nur gegen Vorschuß.

Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Transportkosten darf der Käufer zukünftig vorab verlangen (Urteil vom 19.07.2017, Az. VIII ZR 278/16)

Mit zuvor bezeichnetem Urteil hat der BGH jüngst entschieden, dass der Käufer eines PKWs zukünftig einen Transportkostenvorschuss verlangen darf, sofern das Fahrzeug zum Zwecke der Nacherfüllung dem Verkäufer an dessen Betriebssitz zur Verfügung gestellt wird.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt war der Motor des streitgegenständlichen Fahrzeugs mit einem Mangel behaftet und das Fahrzeug infolgedessen nicht mehr fahrbereit. Unter Fristsetzung forderte die Käuferin daraufhin die Verkäuferin telefonisch zur Mangelbeseitigung auf. Die Verkäuferin lehnte eine Abholung des Fahrzeugs ab und bot stattdessen an, dass das Fahrzeug zwecks Untersuchung und Nachbesserung zu ihr verbracht werden könne.

Da dieses jedoch nicht mehr fahrbereit war, verlangte die Käuferin einen Transportkostenvorschuss i.H.v. 280,00 Euro, um die Organisation des Transports vornehmen zu können. Daraufhin reagierte die Verkäuferin nicht mehr, sodass die Käuferin die Reparatur nunmehr selbst vornehmen ließ und die hierfür erforderlichen Kosten i.H.v. 2.332,32 Euro von der Verkäuferin im Wege des Schadensersatzes ersetzt verlangte.

Nachdem die Vorinstanzen in der Aufforderung der Käuferin kein taugliches Nacherfüllungsverlangen erkannt haben – denn grundsätzlich ist der Käufer verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen – hat der BGH nunmehr entschieden, dass es ausreiche, wenn der Käufer den Transport von einem Kostenvorschuss abhängig macht oder dem Verkäufer die Durchführung des Transports überlässt.

BVfK-Anmerkung:

Die Entscheidung des Gerichts stärkt unglücklicherweise wieder einmal die Rechtsposition der Verbraucher, denn im Fokus der Entscheidung steht der Gedanke, dass diese nicht von der Geltendmachung ihrer Gewährleistungsansprüche abgehalten werden dürfen.

Somit sieht der BGH auch dann ein taugliches Nacherfüllungsverlangen im Verhalten des Käufers, wenn dieses unter die Bedingung eines Kostenvorschusses gestellt wird. Vor dieser Entscheidung hätte ein solches Verhalten noch zu dem Ergebnis geführt, dass die eigenständige Reparatur mangels tauglicher Aufforderung zu einer unberechtigten Selbstvornahme führt.

Diese Konstellation führt möglicherweise zu zwei weiteren Problemen: Zahlt der Verkäufer den Kostenvorschuss nicht, kann darin möglicherweise eine Verweigerung der Nacherfüllung gesehen werden. Und außerdem: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass gar kein Sachmangel vorlag, so hat der Verkäufer auch die Transportkosten nicht zu tragen. Doch auf welcher Grundlage kann er diese ersetzt verlangen, wenn sie bereits gezahlt worden sind?

Rechtlich spannende und für die Realität des Autoverkaufs oftmals bedrückende Fragen, bei deren Beantwortung die BVfK-Rechtsabteilung gerne behilflich ist.

Matthias Giebler

BVfK-Rechtsabteilung

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Terminkalender:

14. September 2017 - BVfK-IAA-Händlerabend in Bad Homburg

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHREKONGRESS / Rhein in Flammen

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